Ablauf
Innerhalb der telefonischen Sprechzeit oder über Email können Sie einen Termin für ein Erstgespräch vereinbaren.
Das persönliche Erstgespräch bietet uns die Möglichkeit für ein gegenseitiges Kennenlernen. Dieses Gespräch sowie sogenannte probatorische Sitzungen bieten die Grundlage für die Entscheidung, ob das Leistungsangebot für Sie hilfreich sein kann, und ob Sie sich eine vertrauensvolle Zusammenarbeit vorstellen können. Für mich ist dieser Termin wichtig, um einen ersten Eindruck von Ihrer Lebenssituation und Ihrem Anliegen zu bekommen. Sämtliche Inhalte unserer Gespräche unterliegen selbstverständlich der Schweigepflicht.
Im Anschluss daran können wir in den probatorischen Sitzungen die Hintergründe Ihrer bisherigen Entwicklung besprechen und eine erste Vorstellung davon entwickeln, welche Ziele Sie mit der Therapie erreichen wollen.
Kosten
Bei gesetzlich versicherten Patienten werden die Kosten für die Psychotherapie von der Krankenkasse übernommen.
Bei privat versicherten Patienten oder Beihilfeberechtigten ist die Gebührenordnung für Psychotherapeuten/Ärzte (GOP/GOÄ) maßgebend. Bitte setzen Sie sich vorab mit Ihrer Krankenkasse in Verbindung und informieren Sie sich, in welchem Umfang Psychotherapie übernommen wird und wie das Antragsverfahren geregelt ist. Dies kann sich je nach Tarifbedingung und Kasse unterscheiden.
Manchmal kann es sinnvoll sein, eine Behandlung selbst zu finanzieren. Als Selbstzahler übernehmen Sie die Kosten der Therapie privat. In diesem Fall werden keine Patientendaten wie z.B. Diagnosen an Versicherungen und Behörden weitergegeben. Das Honorar für eine Psychotherapiesitzung (50 Minuten) richtet sich nach der aktuellen Gebührenordnung für Psychotherapeuten/Ärzte (GOP/GOÄ).
Psychotherapie kann unter dem Punkt „Außergewöhnliche Belastungen“ steuerlich geltend gemacht werden, wenn die Kosten einen bestimmten Betrag überschreiten.